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Einleitung
Die Geschichte der Homosexualität verdeutlicht zentrale Widersprüche der bundesdeutschen Zeitgeschichte. Empfand sich die Bundesrepublik im Kalten Krieg als ein Garant individueller Freiheiten, schränkte sie sexuelle und geschlechterbasierte Freiheiten gesetzlich ein.
Flugblatt der AHO nach dem Polizeieinsatz "Einsatz 175" an der Raststätte Münsterland 1981 (Projektarchiv VHM)
Dazu blieb Homosexualität ein gesellschaftliches Stigma. Ebenso prägte das Bild der Stunde Null, also der angebliche Neubeginn deutscher Geschichte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, die bundesdeutsche Selbstwahrnehmung, wohingegen Hans-Joachim Schoeps 1963 scharf konstatierte: „Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.“ (Hans-Joachim Schoeps, „Überlegungen zum Problem der Homosexualität“, in Der homosexuelle Nächste, hg. von Hermanus Bianchi, 9.-16. Taus. (Hamburg: Furche-Verlag, 1965), 86.)
Fortgesetzte Widersprüche
Auch nach der Strafrechtsreform 1969 setzte sich die Widersprüchlichkeit fort. Zum einen forderten immer mehr Aktivist*innen gleiche Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz. Zum anderen aber nahm die Anzahl von Übergriffen und Gewalt gegen sichtbare Homosexualität zu und HIV/AIDS führte erneut zu Ausgrenzung. (Michael Bochow, Schwules Leben in der Provinz: zum Beispiel Niedersachsen (Berlin: Ed. Sigma, 1998) Ebenso kämpfte ab den 1970er Jahren eine wachsende soziale Bewegung für die Abschaffung des §175 StGB, wohingegen dieser Paragraph aber ohne erwünschte breite gesellschaftliche Debatte im Zuge der Wiedervereinigung entfiel. Und letztlich widmete sich die Bundesrepublik ab spätestens den 1980er Jahren intensiv der Aufarbeitung des NS-Unrechts, ignorierte aber jahrzehntelang die Kontinuität der Strafverfolgung männlicher Homosexueller weit in die bundesdeutsche Geschichte hinein. Dass derzeit laufende Entschädigungskampagnen kaum noch die Betroffenen erreichen, liegt unseres Erachtens allerdings nicht allein am Alter der Betroffenen, sondern auch an den äußert eng gefassten Vorstellungen von Verfolgung. Diese richtet sich anfangs nur an rechtswirksam gewordenen Urteilen aus. Ein Großteil der Diskriminierung von Homosexualität fand außerhalb der Gerichtsräume und jenseits des §175 statt. Somit ist die Richtlinienänderung von Frühjahr 2019 eine Korrektur innerhalb des bestehend bleibenden Rahmens, der Diskriminierungsbestände außerhalb des §175 StGB weiterhin außer Acht lässt. Diese jedoch, so resümieren wir anhand der vorliegenden Studie, prägten männliches und weibliches homosexuelles Leben in der Bundesrepublik.
Eine Zeitgeschichte der Homosexualität
Diese Widersprüche besser zu verstehen und sie in unser Verständnis der Bundesgesellschaft zu integrieren ist eine Aufgabe der Zeitgeschichte der Homosexualität. Als Bestandteil der Genderforschung widmet sie sich nicht allein der Sexualgeschichte, sondern vor allem der sozialen Einbettung von Sexualität und den daraus erfolgenden Machtfragen in die Gesellschaft. Neben übergreifend angelegten Untersuchungen versuchen derzeit vor allem regionalhistorische Projekte die Wechselwirkungen zwischen Homosexualität und Gesellschaft zu ergründen. Rar sind bislang jedoch lokal verankerte Studien jenseits der Szenezentren wie Berlin oder Köln.
AHO Rundschreiben nach einem Regionaltreffen 1985 (Projektarchiv VHM).
Solche Nahaufnahmen in kleineren Städten besitzen jedoch ein doppeltes Potenzial: Erstens können sie den Blick auf die bundesdeutsche Zeitgeschichte ausdifferenzieren. Denn wie die deutsche Geschichte allgemein erschöpft sich auch die der Homosexualität keineswegs mit Blick auf die Szenemetropolen. Zweitens sind solche Studien essentiell, um die historische und politische Selbstwahrnehmung dieser Städte kritisch aufzuarbeiten. Solche Projekte haben also zugleich ein wissenschaftliches und ein öffentliches Profil – und ebenso versteht sich diese Pilotstudie, die danach fragt, wie die Wechselwirkungen zwischen Sichtbarkeit und Verdrängung von Homosexualität Osnabrück prägten.
Als im Jahr 1994 der bereits 1969 entscheidend entschärfte §175 StGB entfiel, geschah dies aufgrund einer durch die Wiedervereinigung notwendig gewordenen Strafrechtsreform und nicht als Resultat einer breit geführten gesellschaftlichen Debatte. Warum diese Debatte ausblieb und was dies lokalhistorisch bedeutete, stand am Ausgangspunkt unserer Pilotstudie. Wir schließen damit an einen 2016 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Osnabrücker Stadtrat eingebrachten und von diesem mit leichten Änderungen am 30. August 2016 einstimmig angenommenen Antrag zur "Aufarbeitung der Verfolgung homosexueller Männer in Osnabrück zwischen 1949 und 1994" (VO/2026/7371) an. Dieser rief zur Erforschung und zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit der Verfolgung homosexuellen Lebens auf.
Um diese Aufarbeitung angehen zu können, erfolgte ein positiv beschiedener Antrag beim Niedersächsischen Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, um in einer Pilotstudie die Voraussetzungen einer solchen Aufarbeitung zu evaluieren. Dabei betonten wir, dass neben der Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung eine Beschäftigung mit Homosexualität in der Osnabrücker Stadtgesellschaft stehen müsse. So verfolgte das Projekt das Ziel, erstens zu ergründen, erstens welche Formen von Verfolgung und Diskriminierung die Geschichte der Homosexualität in Osnabrück prägten, zweitens welche Modi des Widerspruch, der Anpassung und der Selbstorganisation daraus resultierten und drittens, auf der Basis welcher Quellen diese Geschichte überhaupt im konkreten Fall erforscht werden kann.
Am Ende der Pilotphase können wir nun erste Ergebnisse präsentieren, die das Geschehen rahmen und zugleich einen Ansatz formulieren, mit dem diese Geschichte lokal grundlegend aufgearbeitet werden könnte. Der hier vorliegende Bericht erhebt also nicht den Anspruch, abschließend eine Geschichte der Homosexualität in Osnabrück zu bieten. Er formuliert vielmehr direkt am empirischen Material Möglichkeiten und Herausforderungen für ein solches Unterfangen.
Dabei können wir auf eine lebendige nationale und internationale Forschung zur Zeitgeschichte der Homosexualität aufbauen. Dank dieser Arbeiten und des freundlichen Austauschs mit den Forscher*innen war es uns möglich, unser Vorhaben in der Zeitgeschichte der Homosexualität zu verorten und entsprechende konzeptionelle Schlüsse zu ziehen. In Bezug auf vergleichbare Städte betreten wir allerdings Neuland. Ebenso ist die Geschichte der Homosexualität kein Bestandteil der üblichen Stadtgeschichte Osnabrücks. Selbst in dafür sensiblen historischen Beschäftigungen kommt sie kurz weg. Beispielsweise kann das Kapitel zum lesbischen Leben in einem wichtigen Sammelband zur neuen Frauenbewegung Osnabrücks auf gerade einmal zwei Seiten bestenfalls einige Eckpunkte anreißen (Heike Ritterbusch, „Reise in eine andere Dimension: Kleine Geschichte der Osnabrücker Lesbenbewegung“, in War da was? die Osnabrücker Frauenbewegung seit 1968: Politisches und Persönliches, hg. von Zweiter Frauengeschichtsverein Osnabrück e.V. (Osnabrück: Secolo, 2008), 26–27.)
Osnabrück als Fall und Exempel
Die Geschichte Osnabrücks zeigt dabei über unsere Stadt hinaus. Ein großer Teil der Deutschen lebt in mittelgroßen Städten. Was hieß gelebte Homosexualität, wo es zwar einige Möglichkeiten der Vernetzung gab, aber weder den Rückzugsraum der großstädtischen Anonymität wie in Köln oder Berlin noch eine sich in diesen Städten formierende Szene aus Zuziehenden aus allen Teilen des Landes. Lokale Spezifika formten homosexuelles Leben in den Modi des Auftretens, des Versteckens, der Codes und der Selbstorganisation. In Osnabrück finden wir all das – aber eben immer fragil, immer bedroht, immer generationell gebunden. Wir sehen Gesellschaft in Bewegung. Diese spannende Fragilität birgt aber auch große Herausforderungen für uns Historiker*innen. Die Quellen sind rar, verstreut, die Netzwerke vergangen, viele Ansprechpartner längst weggezogen. Zudem ist und bleibt das Thema politisch und oft von Schweigen geprägt. Unser Projekt fragt darum auch nach er Erforschbarkeit des Themas, um einer gesellschaftlichen Debatte hier vor Ort einen Anstoß zu geben.
Dabei verstehen wir die Geschichte des §175 nicht als reine Justizgeschichte, sondern wir untersuchen vielmehr die Wirkung seiner Existenz als ein Element der Gesellschaft, bzw. ganz konkret einer Stadtgesellschaft. Recht wirkt über den Gerichtsraum hinaus – das ist ja seine genuine Aufgabe. Es ist gerade dann effektiv, wenn es eingehalten wird, wenn die Bevölkerung, wie Michel Foucault scharfzüngig sagt „dressiert“ ist. Was also bedeutet die Existenz des §175 StGB, das Anwenden dieser Strafrechtsnorm oder auch nur das Munkeln von einem „Schwulenparagraphen“ für das städtische Zusammenleben?
©VHM (2020)